Allgemeine GeschäftsbedinGungen
1. Vertragsabschluss
1.1 Alle Verkaufs-, Liefer- und Installationsverträge der Fa. SD-Technologies GmbH (nachfolgend SD-Technologies genannt) werden ausschließlich auf der Grundlage unserer im Folgenden abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGBs bedarf.
1.2 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, die aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.3 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
1.4 Bei der Verwendung der gelieferten Ware sind die Schutzrechte Dritter zu beachten.
1.5 Die Angebote von SD-Technologies sind freibleibend.
1.6 Bei Druckfehlern bzw. Kalkulationsfehlern im Angebot behält sich SD-Technologies das Recht der Berichtigung vor. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.7 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
1.8 SD-Technologies ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb drei Wochen nach Eingang bei SD-Technologies anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
1.9 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird SD-Technologies den Zugang der Bestellung unverzüglich, ebenfalls auf elektronischem Wege, bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
1.10 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von SD-Technologies. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von SD-Technologies zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von SD-Technologies. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
1.11 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von SD-Technologies gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt.
1.12 Der Vertrag über eine Schulung kommt mit der verbindlichen Anmeldung zu einem Kurs zustande. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung mit Rechnung.
2. Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatzvertrag
2.1 Entsprechend den §§ 312 d, 355 BGB n.F. räumt SD-Technologies dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein. Der Verbraucher kann alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch Rücksendung zurückgeben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Verbraucher SD-Technologies seinen Rückgabewunsch bis spätestens 14 Tage nach Warenerhalt per Telefon, Telefax, Briefsendung oder E-Mail mitteilt. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Software darf der gelieferte Datenträger keine Beschädigung der Versiegelung aufweisen.
2.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Bei einem Bestellwert bis zu 50 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen; es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über 50 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
2.3 Individualsoftware nach Kundenspezifikation sowie Installationsleistungen oder Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen sind ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Auch ein bereits entsiegelter Softwaredatenträger oder ein Softwaredatenträger, dessen verschweißte Verpackung geöffnet wurde, ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
2.4 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung gem. § 357 Abs. 3 BGB zu leisten, sofern die Nutzung über die reine Prüfung hinausgeht. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
3. Preise
3.1 Die angebotenen Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Hierbei handelt es sich um Nettopreise, zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Beim inländischen Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von 10 Euro. Der Versand erfolgt – außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung – auf Rechnung des Kunden. Für Versendungskauf ins Ausland hat der Kunde eine Versandkostenpauschale von 15 Euro zu übernehmen.
3.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Installation, es sei denn, diese wird vertraglich vereinbart.
3.3 Für die Installation sowie für Schulungen wird nach den von SD-Technologies jeweils gültigen Stundensätzen bzw. Schulungsangeboten abgerechnet. Dies gilt jedoch nur, falls kein Pauschalpreis vereinbart wurde.
3.4 Die Gebühren der Schulung sind, wenn nicht anders vereinbart, nach verbindlicher Anmeldung vollständig bis 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn zu entrichten. Spätere Zahlungen können nur bar entgegengenommen werden. Alle Preise verstehen sich als Nettopreis, zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
4. Versand, Gefahrenübergang
4.1 Alle Pakete werden versichert versendet.
4.2 Bei vereinbarten Schulungsleistungen durch SD-Technologies, die ohne Verschulden von SD-Technologies nicht am vereinbarten Termin abgehalten werden können, findet Punkt 6. Anwendung.
5. Lieferzeit, Installationsfrist
5.1 Solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist, ist SD-Technologies zur Leistung nicht verpflichtet.
5.2 Von SD-Technologies angebotene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von SD-Technologies schriftlich bestätigt wurden.
5.3 Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware SD-Technologies verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden gemeldet ist.
5.4 Überschreitet SD-Technologies die vereinbarte Lieferfrist, kann der Kunde SD-Technologies mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen, beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur in dem Falle zu, dass SD-Technologies bzw. deren Erfüllungsgehilfe die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
5.6 SD-Technologies ist zur Einbringung von Teilleistungen berechtigt.
5.7 Sollte SD-Technologies durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, obwohl SD-Technologies rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer der Störungen.
5.8 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist SD-Technologies berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall ist SD-Technologies verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten. Dem Kunden steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.9 Die Installationsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Installation zur Abnahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme bereit ist.
5.10 Verzögert sich die Installation durch den Eintritt von Umständen, die von SD-Technologies nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung von erheblichen Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Frist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem SD-Technologies in Verzug geraten ist.
5.11 Sofern SD-Technologies die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, und dem Kunden nachweisbar infolge Verzugs seitens SD-Technologies ein Schaden erwächst, so kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im ganzen aber höchstens 5% vom vereinbarten Preis für denjenigen Teil der von SD-Technologies zu installierenden Anlage, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens SD-Technologies.
6. Schulungsbedingungen
6.1 SD-Technologies behält sich das Recht vor die Schulung, bis zu 10 Werktagen vor Schulungsbeginn, zu stornieren. Dem Kunden werden bereits eingezahlte Gebühren spätestens 7 Tage nach dem vereinbarten Schulungsbeginn vollständig erstattet. Darüberhinausgehende Ersatz- oder Ausfallansprüche bestehen nicht. Eine Garantie für das Zustandekommen der Schulung wird nicht übernommen. Für den Fall, dass eine Schulung storniert werden muss, wird sich SD-Technologies umgehend mit dem Kunden in Verbindung setzen um einen neuen Termin zu vereinbaren.
6.2 Ist eine Schulung vor Seminarbeginn mit weniger als 3 Personen belegt, so behält sich SD-Technologies vor, nach Absprache mit den bisher angemeldeten Teilnehmern die Schulung zu verschieben oder abzusagen.
6.3 Bei Ausfall einzelner Schulungstermine, etwa durch Verhinderung des Dozenten/der Dozentin, werden diese zu einem späteren Termin nachgeholt. Ist der Kunde am Schulungstermin verhindert, so besteht die Möglichkeit, dass die Schulung einmalig pro Teilnehmer auf einen anderen Termin, bis zu 6 Monaten nach Zeitpunkt des ursprünglichen Termins, verlegt wird.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Verhinderung seine Teilnahme an der Schulung so frühzeitig wie möglich zu stornieren. Tritt der Kunde nach verbindlicher Anmeldung 30 Kalendertage vor Schulungsbeginn zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 EUR erhoben, bei Rücktritt bis 10 Kalendertagen vor Schulungsbeginn werden 50% der gesamten Schulungsgebühr fällig, innerhalb von 10 Kalendertagen vor Schulungsbeginn wird die gesamte Schulungsgebühr fällig, es sei denn, der Kunde benennt einen Ersatzteilnehmer.
6.5 Bei Fehlen des Kunden an einzelnen Schulungsterminen erfolgt keine Erstattung anteiliger Gebühren.
6.6 Die Auswahl der Schulung liegt in der Verantwortung des Kunden und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils angegebenen Lernvoraussetzungen. SD-Technologies hilft auf Wunsch bei der Auswahl einer geeigneten Schulung. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
6.7 Das Copyright für alle Schulungen und ggf. ausgegebene Unterlagen liegt bei SD-Technologies bzw. bei Herstellerschulungen beim Hersteller selbst (siehe Copyright-Vermerk in den Unterlagen). Überlassene Schulungsunterlagen bzw. Software dürfen vor, während oder nach der Schulung nicht ohne Zustimmung des Copyright-Inhabers vervielfältigt oder weitergegeben werden.
7. Ausfuhrbestimmungen, EG-Einfuhrumsatzsteuer
7.1 Die von SD-Technologies gelieferten Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren und in eigener Verantwortung die Genehmigungen einholen. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit uns gegenüber.
7.2 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat SD-Technologies seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
7.3 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, SD-Technologies den Aufwand und die Kosten, die SD-Technologies wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
7.4 SD-Technologies haftet nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, SD-Technologies fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8. Zahlung, Verzug
8.1 Zahlungen erfolgen, falls nicht anderes vereinbart, stets per Nachnahme.
8.2 Ansonsten verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Ware innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Ist keine Frist auf der Rechnung aufgeführt, so gilt eine Frist von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich SD-Technologies vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8.3 Sollte zugunsten des Kunden eine Stundungsvereinbarung getroffen werden, werden die Forderungen von SD-Technologies sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beauftragt oder eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
8.4 SD-Technologies ist berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurücktreten.
8.5 Bei nach Vertragsschluss eintretenden Vermögensverschlechterungen des Kunden oder eines nachträglichen Bekanntwerdens einer bereits bei Vertragsschluss bestehenden Vermögensverschlechterung des Kunden steht SD-Technologies das Recht zu, wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen.
8.6 SD-Technologies hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und eine sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall ist SD-Technologies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden ein Schadensersatz nicht zu.
8.7 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30–34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9. Aufrechnung, Abtretung, Weiterveräußerung von Lizenzrechten
9.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch SD-Technologies anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.2 SD-Technologies behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung von Forderungen an Dritte vor.
9.3 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von SD-Technologies nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Patent- und Urheberrechte
10.1 Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt SD-Technologies keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, SD-Technologies unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
10.2 An Softwareprodukten, die von SD-Technologies erstellt wurden, behält sich SD-Technologies das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von SD-Technologies dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung von SD-Technologies ebenfalls untersagt. Auf Verlangen von SD-Technologies hin sind sie unverzüglich an SD-Technologies herauszugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet SD-Technologies nur, wenn ihr bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüche Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
10.3 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt worden, so hat der Käufer SD-Technologies von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
11. Gewährleistung für Verkauf und Lieferung
11.1 Unternehmer müssen SD-Technologies offensichtliche Mängel sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen SD-Technologies innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei SD-Technologies. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.
11.2 Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Dateien, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.11.3 Ist der Käufer Unternehmer, leistet SD-Technologies für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. SD-Technologies ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
11.4 Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Bei Installationen wird die Haftung von SD-Technologies für Schäden, die aus vom Kunden oder Dritten unsachgemäß vorgenommenen Änderungen resultieren, aufgehoben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch unsererseits fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
11.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben.
11.7 Ist der Kunde Unternehmer, können Schadensersatzansprüche – insbesondere auch für Mangelfolgeschäden – gegen SD-Technologies nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von SD-Technologies beruht.
11.8 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde SD-Technologies den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 1 dieser Bestimmung).
11.9 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11.10 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch SD-Technologies nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
12. Haftung
12.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Teilnahme an Schulungen von SD-Technologies ausschließlich auf seine Gefahr erfolgt. Für Schaden an Eigentum oder Gesundheit wird nicht gehaftet.
12.2 Für Schäden an Hard- und Software, die im Rahmen von Schulungen auf Wunsch des Kunden eingesetzt wird und die nicht im Eigentum von SD-Technologies ist, wird nicht gehaftet.
12.3 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die SD-Technologies und Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt
13. Mitwirkung des Bestellers bei der Installation
13.1 Der Besteller hat SD-Technologies bei der Installation durch Stellung von Personal und Hardware zu unterstützen.
13.2 Der Besteller hat die erforderlichen Aufwendungen und Auslagen von SD-Technologies für Reisetätigkeiten nach vorheriger Absprache zu tragen. Übernachtungskosten sind ebenfalls durch den Besteller zu tragen. Diese Aufwendungen sind nicht Bestandteil des Vertragspreises.
13.3 Der Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Installation notwendigen Maßnahmen zu treffen.
14. Abnahme der Installation
14.1 Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertragliche Erprobung stattgefunden hat.
14.2 Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, wenn SD-Technologies ihre Pflicht zur Bestätigung des Mangels ausdrücklich anerkennen.
14.3 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von SD-Technologies, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung als erfolgt.
14.4 Mit der Abnahme entfällt die Haftung von SD-Technologies für erkennbare Mängel, soweit sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
15. Haftungsbeschränkungen
15.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von SD-Technologies auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SD-Technologies. Gegenüber Unternehmern haftet SD-Technologies bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei SD-Technologies zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
15.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn SD-Technologies Arglist vorwerfbar ist.
15.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für den Inhalt externer Webseiten von SD-TECHNOLOGIES keine Verantwortung (Haftung) übernehmen.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich SD-Technologies das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich SD-Technologies das Eigentum an der verkauften bzw. installierten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte.
16.2 Der Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, SD-Technologies einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde SD-Technologies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Unternehmer schon jetzt seine Ansprüche an SD-Technologies ab. SD-Technologies behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Gegebenenfalls hat der Unternehmer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts SD-Technologies das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Die durch die von SD-Technologies getätigte Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
16.4 SD-Technologies ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Vertragspflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
16.5 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen von und im Auftrag für SD-Technologies. Erfolgt eine Verarbeitung mit SD-Technologies nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt SD-Technologies an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen SD-Technologies nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
16.6 Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
17.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Aachen.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Aachen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.