Arbeitnehmerüberlassung

Auch in der IT-Branche gewinnt die Leiharbeit zunehmend an Bedeutung. Denn durch die Unternehmen müssen immer wieder Spitzen abgefangen werden, sei es durch Schwankungen in der Konjunktur, erhöhte Auftragslagen. Im Administrativen Bereich treten die Spitzen häufig durch Migrationen von Betriebssystemen oder Softwareverteilungen auf. Durch die Leiharbeit können dennoch kurzfristige und langfristige Projekte zeitnah ausgeführt werden. Und das ohne Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen.

Stichwort: Scheinselbständigkeit.

Damit alle auf der sicheren Seite sind.

Die Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ist das Instrument, das den Unternehmen und Arbeitnehmern aus dieser Misere hilft. Die Projektarbeit bei privaten und öffentlichen Unternehmen boomt.

Ob für eine Woche oder ein Jahr, ob es um konkrete IT-Projekte oder um spezielles Expertenwissen geht: die Kunden wenden sich an ihre IT-Dienstleistungspartner, die häufig ausschließlich nur mit freien Mitarbeitern zusammenarbeiten, um ihre Projekte mit geeignetem Personal besetzen zu können. Gerade bei der zeitlich begrenzten Projektarbeit in der IT ist Flexibilität gefragt wie nie.

Aber damit Kunden, Vermittler und IT-ler auf der sicheren Seite sind, ist es unabdingbar, dass das vermittelnde IT-Unternehmen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorweisen kann. Und den Unternehmen ist mittlerweile auch ganz klar: Mitarbeiter auf Zeit: ja. Aber ohne offizielle Erlaubnis einer Arbeitnehmerüberlassung: nein.

Unsere Expertise

Die SD-Technologies GmbH verfügt über diese Erlaubnis. Das bedeutet, die Leiharbeitnehmer sind bei uns fest angestellt, wir haften für Lohnzahlungen wie auch für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Urlaub. Aber: Das Weisungsrecht bei der Arbeitnehmerüberlassung liegt während der Dauer des Einsatzes beim Kunden (Entleiher). Dieser profitiert von qualifizierten Arbeitskräften, hoher Flexibilität, Rechts- und Planungssicherheit und der weiterhin internen Steuerung seiner oft langwierigen Projekte.

Die IT-ler profitieren ebenso: feste sozialversicherungspflichtige Gehaltsstrukturen, die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und der Zugang zu einem spezialisierten Arbeitsmarkt. Denn viele Kunden riskieren die Zusammenarbeit mit Freelancern nicht länger auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Mit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung schafft SD-Technologies für alle beteiligten Parteien einen sicheren Rahmen, sodass wir uns ganz auf die Qualität unserer Arbeit konzentrieren können.

Wollen Sie mit uns über Ihre Anforderungen sprechen oder benötigen Sie weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie uns, per Kontaktformular, per E-Mail unter info@sd-technologies.de oder telefonisch unter: +49 (241) 518 377-10