8. Zahlung, Verzug
8.1
Zahlungen erfolgen, falls nicht anderes vereinbart, stets per Nachnahme.
8.2
Ansonsten verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Ware innerhalb der auf
der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Ist keine Frist auf der Rechnung
aufgeführt, so gilt eine Frist von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die
Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der
Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich
SD-Technologies vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
8.3 Sollte
zugunsten des Kunden eine Stundungsvereinbarung getroffen werden, werden die
Forderungen von SD-Technologies sofort fällig, sobald der Kunde mit der
Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder
Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist,
über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beauftragt oder
eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
8.4
SD-Technologies ist berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware
zurückzufordern und von dem Vertrag zurücktreten.
8.5 Bei nach
Vertragsschluss eintretenden Vermögensverschlechterungen des Kunden oder eines
nachträglichen Bekanntwerdens einer bereits bei Vertragsschluss bestehenden
Vermögensverschlechterung des Kunden steht SD-Technologies das Recht zu, wahlweise
Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen.
8.6
SD-Technologies hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu
unterbrechen und eine sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall ist
SD-Technologies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht
dem Kunden ein Schadensersatz nicht zu.
8.7 Befindet
sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im
Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Sämtliche
Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM
GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30–34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung
abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM
GmbH übertragen.
Eine
Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist
ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder
die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
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